Warum die Wartezeiten steigen
Sie stoßen auf dieser Website mehrfach auf den Hinweis, dass die Wartezeiten lang sind. Das hat einen Grund, und er liegt nicht in den einzelnen Praxen: Die Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie werden derzeit grundlegend umgebaut. Ich halte es für richtig, Sie darüber zu informieren — sachlich, mit Quellen, und mit der Transparenz, die Sie von einer Praxis erwarten dürfen.
Was sich verändert hat
Zum 1. April 2026 wurde die Vergütung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen um 4,5 Prozent gekürzt. Am 9. Juli 2026 setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg diese Kürzung im Eilverfahren aus: Ihre Berechnungsgrundlage sei „nicht valide“. Einen Tag später beschloss der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es führt die Psychotherapie ab 2027 in ein gedeckeltes Budget zurück und streicht die seit 1999 geltende gesetzliche Untergrenze, unter die das Honorar einer Therapiestunde nicht fallen darf.
„… damit die Facharztgruppen nicht durch eine ggf. bestehende Nachzahlungspflicht belastet werden.“
Begründung des Gesetzgebers für die Streichung · Ausschussdrucksache 21(14)97Die Begründung ist bemerkenswert offen. Eine Nachzahlung drohte nur, wenn die Prüfung ergäbe, dass bisher zu wenig gezahlt wurde. Gestrichen wird eine Schutzregel in dem Wissen, dass sie greifen würde.
Was das für Ihre Versorgung bedeutet
Für laufende, bewilligte Behandlungen ändert sich nichts; Ihr Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse besteht fort. Die Folgen zeigen sich beim Zugang.
Die Richtung ist absehbar: Wer privat versichert ist oder selbst zahlen kann, findet schneller einen Platz. Wer nur die gesetzliche Kasse hat — und das sind die meisten Menschen —, wartet länger oder vergeblich. Gespart wird dabei wenig: Die gesamte ambulante Psychotherapie macht nur einen kleinen Bruchteil der Kassenausgaben aus, und eine verschleppte ambulante Behandlung endet nicht selten in der Klinik, um ein Vielfaches teurer.
Die Aufnahmesituation dieser Praxis
Ich möchte hier so transparent sein, wie ich es mir von der Gesundheitspolitik wünschen würde. Diese Praxis ist voll ausgelastet; ich kann derzeit und in den kommenden Monaten keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen. Dabei behandle ich heute mehr gesetzlich Versicherte, als mein hälftiger Versorgungsauftrag verlangt — und aller Voraussicht nach mehr, als die ab 2027 greifende Budgetierung noch vergüten wird. Das ist die Mechanik des neuen Gesetzes: Die Behandlungen laufen weiter, nur bezahlt werden sie ab einer bestimmten Stundenzahl nicht mehr.
Für die Zeit danach heißt das realistischerweise: Plätze, die frei werden, werde ich unter diesen Bedingungen kaum wieder für gesetzlich Versicherte öffnen können, sondern vorerst nur für Privatversicherte und Selbstzahler. Das ist keine Entscheidung gegen gesetzlich Versicherte. Es ist die Rechenlogik eines Systems, das die Zahl der bezahlten Kassenstunden deckelt und zugleich beklagt, dass die Wartezeiten steigen.
Die Grenze zieht nicht die Praxis. Die Grenze zieht das System.
Warum ich mich engagiere
Ich engagiere mich berufspolitisch dafür, dass ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte erreichbar bleibt — aus der Überzeugung, dass sie gesundheitliche Grundsicherung ist und keine Komfortleistung. Eine Vergütungs-Untergrenze ist unsichtbar, solange sie hält; man bemerkt sie erst, wenn sie fehlt. Ich möchte nicht, dass Sie sie bemerken müssen.
Wer die Hintergründe vertiefen will, findet auf Couch & Agora quellenbelegte Analysen:
- Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen — eine Chronik →
- Die BStabG-Bilanz — was die Maßnahmen die Durchschnittspraxis kosten →
- Die Streichung der Vergütungs-Untergrenze — Änderungsantrag Nr. 15 →
Stand: 11. Juli 2026 — diese Seite wird bei relevanten Entwicklungen aktualisiert.