Was die aktuelle Gesundheitspolitik für Ihre Versorgung bedeutet

Gesundheitspolitik & Versorgung

Warum die Wartezeiten steigen

Sie stoßen auf dieser Website mehrfach auf den Hinweis, dass die Suche nach einem Therapieplatz schwer ist. Das hat Gründe, die nicht in den einzelnen Praxen liegen: Die Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie werden 2026 grundlegend umgebaut. Hier erkläre ich, was beschlossen ist, was noch offen ist, was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt tun können. Sachlich, mit Quellen und mit der Transparenz, die Sie von einer Praxis erwarten dürfen.

Stand 28. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Honorarkürzung um 4,5 Prozent seit April 2026, derzeit ausgesetzt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent gesenkt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat diese Kürzung am 9. Juli 2026 im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.
  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und in Kraft. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat es am 13. Juli ohne Vermittlungsausschuss passieren lassen; es gilt seit dem 30. Juli 2026. Die für die Psychotherapie entscheidenden Regeln greifen ab dem 1. Januar 2027.
  • Ab 2027 wird Psychotherapie wieder budgetiert. Sie wird nicht mehr in voller Höhe bezahlt, sondern aus einem gedeckelten Topf. Die gesetzliche Untergrenze für das Honorar einer Therapiestunde entfällt, ebenso die Zuschläge für Kurzzeittherapie und für Termine, die über die Terminservicestelle vermittelt werden.
  • Nachbesserungen sind angekündigt, aber noch nicht Gesetz. Die Regierungskoalition will Ausnahmen schaffen: für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch erkrankte Menschen, für dringliche Fälle und für Behandlungen, die 2026 begonnen haben. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat dazu am 9. September 2026 Sachverständige angehört. Beschlossen ist das noch nicht.
  • Für die meisten Erwachsenen bleiben die Einschnitte. Auch mit den geplanten Ausnahmen trifft die Budgetierung die Psychotherapie Erwachsener, einschließlich der Gruppenpsychotherapie, in vollem Umfang.
Was beschlossen ist

Was sich ab 2027 ändert

Budgetierung. Bisher wurde jede genehmigte Therapiestunde zu einem festen Preis bezahlt, außerhalb der gedeckelten Budgets der Kassenärztlichen Vereinigungen („extrabudgetär“). Ab 2027 fließt die Psychotherapie zurück in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Die Krankenkassen zahlen dann einen festen Gesamtbetrag, den die Kassenärztliche Vereinigung auf alle Praxen verteilt. Wird mehr behandelt, als der Topf hergibt, sinkt der Preis jeder einzelnen Stunde, oder Stunden oberhalb einer Grenze werden nur noch teilweise bezahlt. Wie das in Bayern genau verteilt wird, legt die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung im Herbst 2026 fest.

Wegfall der Honoraruntergrenze. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts von 1999 musste das Honorar einer Therapiestunde regelmäßig daraufhin geprüft werden, ob es angemessen ist. Diese Prüfung hat der Gesetzgeber gestrichen. Seine Begründung ist bemerkenswert offen:

„… damit die Facharztgruppen nicht durch eine ggf. bestehende Nachzahlungspflicht belastet werden.“

Begründung zur Streichung der Angemessenheitsprüfung · Ausschussdrucksache 21(14)97

Eine Nachzahlung drohte nur, wenn die Prüfung ergeben hätte, dass bisher zu wenig gezahlt wurde. Gestrichen wurde also eine Schutzregel in dem Wissen, dass sie greifen würde.

Weitere Einschnitte. Der Zuschlag für die ersten Stunden einer Kurzzeittherapie entfällt, ebenso der Zuschlag für Termine, die über die Terminservicestelle oder eine hausärztliche Überweisung vermittelt werden. Genau diese Zuschläge sollten Praxen bisher dazu bewegen, neue Patientinnen und Patienten schnell aufzunehmen. Eine kleine Erleichterung gibt es: Nach einer ärztlichen Überweisung oder einer Krankenhausbehandlung ist künftig kein gesonderter Konsiliarbericht mehr nötig.

Was noch offen ist

Angekündigte Ausnahmen und laufende Verfahren

Nach heftiger Kritik aus Fachverbänden, Kammern und dem Bundesrat hat die Koalition angekündigt, das Gesetz nach der Sommerpause nachzubessern. Weiterhin voll bezahlt, also außerhalb des Budgets, sollen demnach werden:

  • Psychotherapie für Kinder und Jugendliche,
  • die Behandlung schwer psychisch erkrankter Menschen in der dafür vorgesehenen koordinierten Versorgung,
  • „dringliche“ Behandlungen; was als dringlich gilt, soll der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen,
  • Behandlungen, die bereits 2026 begonnen haben, bis zu ihrem regulären Abschluss.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht geltendes Recht. Offen ist auch, wie eng „dringlich“ gefasst wird. Für den größten Teil der Versorgung, die Psychotherapie Erwachsener, bleibt es nach heutigem Stand bei der Budgetierung.

Gegen die Honorarkürzung vom April 2026 klagt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Das Landessozialgericht hat die Kürzung vorläufig ausgesetzt, weil ihre Berechnungsgrundlage nicht valide sei. Endgültig entschieden ist das noch nicht.

Zugang zur Behandlung

Was das für Sie bedeutet

Ihr Anspruch gegenüber der Krankenkasse bleibt bestehen, und bewilligte Behandlungen laufen weiter. Die Folgen zeigen sich beim Zugang: Wenn eine Praxis ab einer bestimmten Stundenzahl kaum noch bezahlt wird, bietet sie weniger Kassenstunden an. Freie Plätze werden seltener, Wartezeiten länger.

≈ 5 Monatedauerte es schon vor den Kürzungen im Schnitt vom ersten Kontakt bis zum Beginn einer Therapie.BPtK, Auswertung der Wartezeiten 2021
9 → 15 Monatelängere Wartezeit erwarten Praxen, wenn die Budgetierung greift; rund 84.000 Kassenplätze könnten wegfallen.Prognose aus einer Umfrage unter 5.250 Praxen, Aktionsbündnis Psychotherapie
36 %der befragten Praxen erwägen ernsthaft, ihren Kassensitz aufzugeben; nur 12 % der Neugründungen planen sicher mit gesetzlich Versicherten.Blitzumfrage unter über 6.000 Kolleginnen und Kollegen, Juli 2026

Die Zahlen zu künftigen Wartezeiten sind Prognosen aus Befragungen, keine amtliche Statistik. Sie zeigen aber, wie Praxen auf die neuen Regeln reagieren werden: nicht aus Unwillen, sondern weil sich Kassenstunden über einer Grenze nicht mehr tragen.

Was Sie tun können

Ihre nächsten Schritte

  • Mehrere Praxen gleichzeitig anfragen, nicht nacheinander. Zehn bis zwanzig Adressen sind realistisch.
  • Terminservicestelle 116 117 nutzen. Sie vermittelt Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde und für Akutbehandlung.
  • Institutsambulanzen anfragen. Für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in München sind das vor allem die Ambulanzen der MAP und der Akademie für Psychoanalyse.
  • Jede Anfrage und jede Absage mit Datum notieren. Das ist die Grundlage für den nächsten Punkt.
  • Kostenerstattung prüfen. Findet sich trotz ernsthafter Suche in zumutbarer Zeit kein Platz, können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen, dass sie die Kosten einer Behandlung bei einer approbierten Psychotherapeutin oder einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis übernimmt (§ 13 Abs. 3 SGB V). Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor die Behandlung beginnt. Die Kassen verlangen in der Regel die Bescheinigung aus einer Sprechstunde (PTV 11), den Nachweis, dass über die Terminservicestelle kein zeitnaher Platz zu bekommen war, und Ihre Liste der Absagen. Eine Bewilligung ist nicht garantiert; lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Alle Wege im Einzelnen finden Sie im Wegweiser zum Therapieplatz, Kliniken bundesweit in der Kliniksuche. In einer akuten Krise erreichen Sie den Krisendienst Bayern rund um die Uhr unter 0800 655 3000, bei unmittelbarer Gefahr die 112.

Transparenz

Die Aufnahmesituation dieser Praxis

Aktuell: Derzeit kann ich keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen.

Behandlungen, die bereits bewilligt sind, laufen nach den angekündigten Übergangsregeln voraussichtlich auch 2027 noch weiter. Da ich schon heute deutlich mehr gesetzlich Versicherte behandle, als mein hälftiger Versorgungsauftrag vorsieht, werde ich 2027 aller Voraussicht nach keine weiteren Plätze anbieten können. Sobald sich daran etwas ändert, steht es hier.

Die Grenze zieht nicht die Praxis. Die Grenze zieht das System.

Einordnung

Warum ich mich engagiere

Ich engagiere mich berufspolitisch dafür, dass ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte erreichbar bleibt — aus der Überzeugung, dass sie gesundheitliche Grundsicherung ist und keine Komfortleistung. Eine Vergütungs-Untergrenze ist unsichtbar, solange sie hält; man bemerkt sie erst, wenn sie fehlt. Ich möchte nicht, dass Sie sie bemerken müssen.

Wer die Hintergründe vertiefen will, findet auf Couch & Agora quellenbelegte Analysen:

Weitere Quellen zum aktuellen Stand:

Stand: 28. September 2026. Ich aktualisiere diese Seite, sobald sich an der Rechtslage etwas ändert.