Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Liebe PatientInnen, ich möchte Sie auf dieser Seite über das Thema der elektronischen Patientenakte in Kenntnis setzen, damit Sie für sich und Ihre Behandlungsdaten eine fundierte Entscheidung treffen können.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) betrifft uns alle – mich als Psychoanalytiker und psychologischer Psychotherapeut genauso wie Sie als PatientInnen. Sie soll helfen, medizinische Informationen zentral zu bündeln und eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig wirft die ePA wichtige Fragen zum Schutz Ihrer sensiblen Daten auf, insbesondere bei psychotherapeutischen Behandlungen.

Ich will Sie dabei unterstützen, eine fundierte Entscheidung für sich und Ihre Gesundheitsdaten zu treffen. Auf dieser Seite finden Sie deshalb eine Zusammenstellung von Informationen, Empfehlungen und kritischen Stellungnahmen von Fachverbänden. Diese sollen Ihnen helfen, die Chancen und Risiken der ePA abzuwägen und die für Sie passende Entscheidung zu treffen.

Was bedeutet die elektronische Patientenakte (ePA) für Sie?

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (BVVP) hat eine umfassende Information für PatientInnen zur elektronischen Patientenakte erstellt. Darin wird erklärt, was die ePA ist, welche Rechte Sie haben, und wie Sie Ihre sensiblen Daten schützen können.

Hier können Sie die vollständige Patienteninformation des BVVP lesen:

Eine Gegenüberstellung: Kritische Warnungen und die offizielle Perspektive zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 wird kontrovers diskutiert. Während die gematik GmbH – das Unternehmen, das für die Entwicklung und Verwaltung der ePA zuständig ist – die ePA als wichtigen Fortschritt in der Gesundheitsversorgung darstellt, warnen Fachverbände vor möglichen Risiken, insbesondere im Hinblick auf sensible psychotherapeutische Daten.

Wer ist die gematik GmbH?

Die gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) ist eine staatlich geförderte Organisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde gegründet, um digitale Lösungen für das Gesundheitswesen zu entwickeln, darunter die elektronische Patientenakte. Der größte Anteilseigner der gematik ist das Bundesgesundheitsministerium, was ihre enge Verbindung zur Gesetzgebung und den Zielen der Gesundheitsdigitalisierung verdeutlicht. Die gematik beschreibt die ePA als ein zukunftsweisendes Werkzeug, das die Behandlungsqualität durch eine vernetzte Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern soll.

Warum gibt es kritische Stimmen?

Psychotherapeutische Fachverbände sehen in der ePA zwar potenzielle Vorteile, weisen jedoch auf wesentliche Risiken hin. Vor allem die Speicherung und mögliche Weitergabe sensibler psychotherapeutischer Daten birgt nach ihrer Einschätzung erhebliche Datenschutzprobleme. Sie befürchten, dass Daten in die falschen Hände geraten könnten und dadurch negative Konsequenzen für PatientInnen entstehen.

Die Perspektiven im Überblick:

Die offizielle Darstellung der gematik GmbH:
Im Anschluss erhalten Sie Einblicke in die Sichtweise der gematik GmbH, die die ePA als zentralen Baustein für eine moderne, digitale Gesundheitsversorgung präsentiert. Hier wird betont, wie die ePA die Zusammenarbeit zwischen PatientInnen und Behandelnden erleichtern, den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten verbessern und langfristig die medizinische Versorgung optimieren soll.

Kritische Stellungnahmen:
Zuerst finden Sie hier die Einschätzungen des BDP und des BfDS. Diese Verbände unterstreichen die Bedeutung eines bewussten Umgangs mit der ePA und raten bei sensiblen Daten zur Vorsicht. Sie thematisieren insbesondere die Risiken für den Schutz der Privatsphäre und geben konkrete Empfehlungen, wie PatientInnen mit ihren Daten umgehen können.

Empfehlungen zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA)

Wenn Sie nach Abwägung der Informationen zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre sensiblen psychotherapeutischen Daten nicht in der elektronischen Patientenakte speichern möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können.

Widerspruchsmöglichkeiten

Die Website widerspruch-epa.de bietet Ihnen praktische Vorlagen, um Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Sie können mit Hilfe der dortigen Generatoren folgende Optionen nutzen:

  1. Widerspruch gegen die gesamte elektronische Patientenakte (ePA)
    Wenn Sie die ePA insgesamt ablehnen möchten, können Sie dies mit einer Vorlage tun:
    ➡️ Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA)
  2. Widerspruch gegen die Auswertung Ihrer Abrechnungsdaten
    Unabhängig von der ePA können Sie widersprechen, dass Ihre Krankenkasse Abrechnungsdaten auswertet und daraus persönliche Gesundheitsmitteilungen erstellt:
    ➡️ Widerspruch gegen die Risikosuche
  3. Teilweiser Widerspruch zur ePA
    Falls Sie die ePA nicht vollständig ablehnen möchten, können Sie gezielt widersprechen:

Empfehlungen für psychotherapeutische Daten

Nach der ausführlichen Darstellung der Funktionsweise der elektronischen Patientenakte (ePA) und der möglichen Auswirkungen auf Ihre psychotherapeutischen Daten ergeben sich für Sie folgende Optionen:

  • Option 1: Kompletter Widerspruch gegen die ePA: Sie können mit der Vorlage von widerspruch-epa.de der gesamten ePA widersprechen und zusätzlich für meine Praxis und damit spezifisch für Ihre Behandlung das unten stehende Widerspruchsformular für psychotherapeutische Daten ausfüllen.
  • Option 2: Zustimmung zur ePA, aber Schutz psychotherapeutischer Daten durch gezielten Widerspruch: Falls Sie die Zustimmung zur ePA aufrechterhalten wollen, jedoch nicht möchten, dass Ihre psychotherapeutischen Daten dort nicht enthalten sind, können Sie dies wie folgt gezielt umsetzen. 1. Widerspruch gegen Datenweitergabe aus meiner Praxis: Durch einen Widerspruch stelle ich sicher, dass von meiner Praxis keine Daten in die ePA hochgeladen werden. 2. Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KVB): Als Vertragspsychotherapeut bin ich verpflichtet, die kassenfinanzierten Therapien mit der KVB abzurechnen. Dabei werden Diagnosen und Abrechnungsziffern an die KVB übermittelt. Auch wenn keine Daten von meiner Praxis in die ePA hochgeladen werden, trägt die KVB standardmäßig Diagnosen und Abrechnungsziffern in Ihre ePA ein. Dies erfolgt, sofern Sie dem nicht aktiv widersprechen. Um sicherzustellen, dass psychotherapeutische Diagnosen nicht in Ihrer ePA gespeichert werden, ist ein zusätzlicher Widerspruch erforderlich: Widerspruch gegen die Übernahme von Abrechnungsdaten.
  • Option 3: Uneingeschränkte Zustimmung zur ePA: Natürlich bleibt es Ihnen jederzeit frei, der Speicherung und Übertragung Ihrer Daten vollständig zuzustimmen.

Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und gemeinsam die für Sie passende Entscheidung zu finden.