Psychoanalytische Psychotherapie in Deutschland

Hintergrund & Geschichte

Psychoanalyse in Deutschland —
eine Eigenart

In kaum einem anderen Land der Welt ist psychoanalytische Behandlung eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In kaum einem anderen Land ist sie zugleich aus den Universitäten so vollständig verschwunden. Diese Doppelbewegung — versorgungsrechtlich verankert, akademisch verdrängt — ist die deutsche Eigenart. Sie hat eine Geschichte, die zu kennen sich lohnt, bevor man eine Behandlung beginnt.

Auf dieser Seite

I. Wo wir heute stehen — II. Eine kurze Geschichte — III. Wie die Behandlung beantragt wird — IV. Was bleibt

I

Gegenwart

Wo wir heute stehen

Drei Verfahren werden in Deutschland als psychoanalytisch begründete Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert: die analytische Psychotherapie (AP), die modifizierte analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP). Sie stehen auf derselben theoretischen Grundlage und unterscheiden sich vor allem im Setting und in der Stundenzahl. Was sie eint: die Annahme, dass psychisches Leiden nicht nur Symptom, sondern auch Ausdruck einer Person mit Geschichte ist.

Kassenleistung mit präzisem Stundenkontingent

Analytische Psychotherapie: 160 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 300. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: bis 60 Stunden, in besonderen Fällen bis 100. Verhaltenstherapie: 60 (max. 80). Systemische Therapie: 36 (max. 48). Die analytischen Verfahren sind die einzigen, in denen das System strukturell eine langfristige, intensive Arbeit zulässt. Das ist international ohne Entsprechung.

Quelle: KBV Psychotherapie-Übersicht, G-BA Psychotherapie-Richtlinie

Versorgungsrealität

In der Praxis kommen analytische Verfahren seltener vor, als die Richtlinien vermuten lassen. 2021 waren etwa die Hälfte aller GKV-finanzierten Psychotherapien Verhaltenstherapie, 45 Prozent tiefenpsychologisch fundiert, nur 2 Prozent analytisch im klassischen Sinne. Niedergelassene Behandler:innen haben oft Doppelqualifikationen: 55 Prozent bieten VT an, 46 Prozent TP, 14 Prozent AP. Die analytische Hochfrequenzbehandlung ist heute ein klinischer Sonderfall, kein Standard.

Quelle: vdek 2013, KBV-Statistik

Wartezeiten

Wer eine Therapie sucht, wartet im Bundesschnitt 142 Tage zwischen Erstgespräch und Behandlungsbeginn. In der Stadt liegt der Median bei acht Wochen, auf dem Land bei vierundzwanzig. Die Bundespsychotherapeutenkammer empfiehlt aus fachlicher Sicht eine Wartezeit von maximal acht bis zwölf Wochen, um Chronifizierung zu verhindern. Die deutsche Versorgung hat die Verfahren — sie hat zu wenige Therapeut:innen, um sie verfügbar zu machen.

Quelle: BPtK 2018; BPtK Wartezeiten 2024

Akademisches Verschwinden

Von 61 Lehrstühlen für Klinische Psychologie an deutschen Universitäten sind heute zwei nicht verhaltenstherapeutisch orientiert. Wer Psychologie studiert, begegnet der Psychoanalyse als Kapitel in der Theoriegeschichte. Die Tatsache, dass 2025 in Frankfurt eine neue Stiftungsprofessur für Klinische Psychoanalyse eingerichtet wurde — finanziert mit vier Millionen Euro privater Mittel — ist erfreulich und symptomatisch zugleich: Was die staatliche Universität nicht mehr trägt, muss durch Stifter gerettet werden.

Quelle: Gaertner 2021, DGPT 2020, Goethe-Universität Frankfurt 2025

II

Geschichte

Eine kurze Geschichte

Das deutsche Doppelgesicht hat eine Vorgeschichte. Sie beginnt mit einem politischen Programm, geht durch den Bruch von 1933 und endet in einem Verwaltungsakt, der die Disziplin überlebt hat.

1920

Berlin — Eine Idee mit politischem Anspruch

Am 14. Februar 1920 eröffnete in Berlin das erste psychoanalytische Institut der Welt mit einer angeschlossenen Poliklinik. Gegründet von Karl Abraham, Max Eitingon und Ernst Simmel, finanziert maßgeblich aus Eitingons Privatvermögen. Wer nicht zahlen konnte, wurde behandelt. Hier entstand auch das Ausbildungsmodell, das später unter dem Namen seines Initiators weltweit übernommen wurde: Lehranalyse, Theorie, klinische Supervision. Die Gründungsidee war, dass Wissen über das Unbewusste nicht Klassenprivileg sein darf.

1933–1938

Was vertrieben wurde, war auch eine Frage

Am 10. Mai 1933 brannten Freuds Bücher auf dem Berliner Opernplatz. Eitingon emigrierte im November desselben Jahres nach Palästina. Die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft schloss ihre jüdischen Mitglieder aus und integrierte sich 1936 in das Deutsche Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie. Was dort weiterbetrieben wurde, hieß Tiefenpsychologie und sollte die Methode behalten, ohne den Kern: das Unbewusste ohne Trieb, ohne Sexualität, ohne Sprengkraft. 1938 wurde die DPG aufgelöst. Eine Wissenschaft, die zeigte, dass Menschen sich selbst nicht durchsichtig sind, war einem Regime gefährlich, das auf willensstarke, rassisch definierte Subjekte angewiesen war. Die Vertreibung war keine Ungenauigkeit. Sie war eine präzise Lektüre.

1950–1967

Rückkehr in zwei Gestalten

Nach 1945 sortierten sich die Verhältnisse neu. Aus dem in Deutschland verbliebenen Kreis entstanden zwei Gesellschaften: die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG) und die am 10. Juni 1950 gegründete Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV), eine Abspaltung um Carl Müller-Braunschweig, die schneller in die Internationale Psychoanalytische Vereinigung zurückwollte. 1951 wurde die DPV in Amsterdam als deutsche IPA-Zweigvereinigung anerkannt — die DPG erst 2001. 1949 gründete Alexander Mitscherlich in Heidelberg die erste psychosomatische Klinik Deutschlands. 1967 erschien Die Unfähigkeit zu trauern: die Behauptung, dass eine Gesellschaft, die ihren narzisstischen Verlust nicht trauern kann, ihn ins Wirtschaftswunder verschiebt.

1967

Eine Studie, ein Beschluss, eine Frau

Die Aufnahme der Psychoanalyse in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht das Ergebnis einer epistemologischen Debatte. Sie war das Ergebnis einer Studie. 1965 veröffentlichte Annemarie Dührssen gemeinsam mit Eduard Jorswieck im Nervenarzt eine kontrollierte Untersuchung: Patient:innen in psychoanalytischer Behandlung hatten danach signifikant weniger Krankheitstage, weniger Krankenhausaufenthalte, niedrigere Folgekosten. Am 3. Mai 1967 beschloss der Bundesausschuss die „Richtlinien über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie“. Mit ihnen entstand auch der Begriff tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als eigenständiges Format. Am 1. Oktober 1967 traten die Richtlinien in Kraft. Der utopische Geist des Berliner Programms von 1920 — Behandlung unabhängig vom Geldbeutel — wurde in ein Antragsformular gefasst.

1987–heute

Erweiterungen und Verschiebungen

1987 wurde die Verhaltenstherapie nach Vorlage einschlägiger Wirksamkeitsstudien in die Richtlinien aufgenommen. Mit ihr entstand der Sammelbegriff „psychoanalytisch begründete Verfahren“ als Gegenpol, der bis heute die offizielle Bezeichnung für AP und TP zusammen ist. 2018 wurde die Gesprächspsychotherapie nach Rogers wegen mangelnder Evidenznachweise aus dem Leistungskatalog gestrichen. 2020 kam die Systemische Therapie hinzu. 2025 wurde in Frankfurt eine Stiftungsprofessur für Klinische Psychoanalyse eingerichtet — privat finanziert, weil die staatliche Universität diese Stelle nicht mehr trägt.

III

Praxis

Wie die Behandlung beantragt wird

Wer eine psychoanalytisch begründete Behandlung beginnen möchte, geht durch ein gestuftes Verfahren. Es ist nicht intuitiv, aber es ist transparent.

1

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der erste Schritt. Bis zu drei Termine, in denen geklärt wird, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung in Frage kommt. Dafür braucht es noch keinen Antrag, nur die Versichertenkarte. Aus der Sprechstunde ergibt sich das Formular PTV 11.

2

Probatorische Sitzungen

Bis zu vier Termine bei der Therapeut:in, die die Behandlung gegebenenfalls durchführen wird — ohne Antrag, ohne Bürokratie. Sie dienen der gegenseitigen Prüfung: Passt die Person, passt das Verfahren, passt die Indikation?

3

Antragsverfahren

Auf dem Formular PTV 1 stellt die Versicherte den Antrag bei ihrer Krankenkasse. PTV 2 erklärt die Mitwirkungsbereitschaft. Bei somatischen Erkrankungen kommt ein Konsiliarbericht der Hausärzt:in dazu. Das Formular PTV 3 begleitet den anonymisierten Bericht an den Gutachter.

4

Gutachterverfahren

Eine approbierte Therapeut:in mit besonderer Qualifikation prüft Indikation, Behandlungsplanung und Prognose. Erst nach positivem Votum bewilligt die Kasse die Stunden. Das klingt nach Misstrauen — ist aber im Kern eine Qualitätssicherung mit anonymem Vier-Augen-Prinzip.

5

Stundenkontingente

Analytische Psychotherapie für Erwachsene: 160 Stunden, bei dringender Notwendigkeit verlängerbar auf bis zu 300. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 60 Stunden, verlängerbar auf 100. Welches Verfahren in Frage kommt, hängt von Symptomatik, Persönlichkeitsstruktur und Behandlungsfokus ab — nicht von einem Wunsch, sondern von einer Indikation.

IV

Einordnung

Was bleibt

Die Psychoanalyse existiert in Deutschland in einer Konstellation, die nirgends sonst auf der Welt so gefasst ist. Die Krankenkasse hält sie, nicht aus Überzeugung, sondern aus historischer Trägheit. Die Universität entlässt sie, nicht durch einen Beschluss, sondern durch unspektakuläre Stellenentscheidungen.

Was zwischen diesen beiden Bewegungen passiert, sind Behandlungen: über drei Millionen Sitzungen jährlich, in denen Menschen mit einer Therapeut:in arbeiten, deren Verfahren versorgungsrechtlich anerkannt und akademisch belächelt zugleich ist.

Es lohnt sich, das zu wissen, bevor man eine Behandlung beginnt. Nicht weil es bestärkt oder verunsichert, sondern weil die Lage, in der diese Disziplin steht, mitbestimmt, was man an Versorgung tatsächlich vorfindet. Lange Wartezeiten gehören dazu. Ein bürokratisches Antragsverfahren auch. Und eine Behandlungsmethode, die — bei allem, was sich akademisch über sie sagen lässt — auf eine fast hundertjährige Tradition der Versorgung jenseits des Privilegs zurückblickt.

Weiterführend

Quellen

  • DGPT (2020). Psychotherapie-Ausbildung: Die Zukunft der Psychoanalyse ist gefährdet. Pressemitteilung, 14.01.2020.
  • Dührssen, A., & Jorswieck, E. (1965). Eine empirisch-statistische Untersuchung zur Leistungsfähigkeit psychoanalytischer Behandlung. Der Nervenarzt, 36, 166–169.
  • Gaertner, B. (2021). Psychoanalyse an der Hochschule – Nischenexistenz und Faszinosum zugleich. Psychoanalyse aktuell.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Psychotherapie-Richtlinie. Aktuelle Fassung.
  • Goethe-Universität Frankfurt (2025). Goethe-Universität richtet aus Stiftungsmitteln Professur für Klinische Psychoanalyse ein. Pressemitteilung, 04.03.2025.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Psychotherapie für Erwachsene: Kontingente und Antragsverfahren.
  • Leichsenring, F. et al. (2022). The efficacy of psychotherapies and pharmacotherapies for mental disorders in adults. World Psychiatry, 21(1), 133–145.
  • Mitscherlich, A., & Mitscherlich, M. (1967). Die Unfähigkeit zu trauern. Piper.
  • Bundespsychotherapeutenkammer (2018). Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie: Wartezeiten.
  • Bundespsychotherapeutenkammer (2024). Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut:innen.