Wie finde ich einen Psychotherapieplatz in München (und Deutschland)?

Viele Menschen, die eine Psychotherapie beginnen möchten, fühlen sich unsicher, wie sie überhaupt einen Therapieplatz finden können. Dabei kann die Suche auch manchmal mühsam und unübersichtlich werden, wenn man nicht weiß, worauf man achten soll und überhaupt erstmal, wohin man sich wenden soll (und wohin dezidiert nicht): Es gibt unterschiedliche Anlaufstellen, Therapiemethoden und formale Hürden zu beachten. Dieser Wegweiser erläutert Schritt für Schritt alle wichtigen Wege, um in Deutschland – speziell München – einen Psychotherapieplatz zu finden.
(Hinweis: Fokus hier ist auf Psychotherapie für Erwachsene im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Kinder/Jugendliche gelten ähnliche Prinzipien mit spezialisierten Therapeutinnen.)
Grundlegendes vorab: Therapieformen und Kostenübernahme
In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vier Therapieverfahren: die psychoanalytische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie sowie seit kurzem auch die systemische Therapie. Andere Verfahren (z.B. Gestalttherapie, humanistische Verfahren) sind keine Kassenleistung – solche Behandlungen werden, wenn überhaupt, nur über Kostenerstattung (siehe unten) oder als Selbstzahler finanziert.
Um eine von der Kasse bezahlte Psychotherapie beginnen zu können, braucht es zunächst eine Diagnose einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert. Diese stellt man im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde fest. Approbierte Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung (sog. „Kassensitz“) sind verpflichtet, solche Sprechstunden anzubieten. Dort wird Ihr Bedarf abgeklärt, eine erste Prognose gestellt und – falls eine Behandlung nötig ist – das weitere Vorgehen besprochen. Anschließend folgen meist bis zu 4 probatorische Sitzungen (Probestunden), um zu prüfen, ob Therapeut*in und Verfahren zu Ihnen passen. Erst dann startet die eigentliche Therapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie, je nach Bedarf).
Wichtig: Sie können ohne Überweisung direkt Psychotherapeut*innen kontaktieren – man braucht also keine*n Psychiater*in oder Hausarzt als Zwischenstation. Allerdings ist es bei akut schweren Krisen (z. B. Suizidgefahr) ratsam, direkt an Krisendienste oder psychiatrische Notaufnahmen zu wenden, da die ambulante Suche Wartezeit bedeutet. Ambulanzen und Praxen sind keine Notfallversorgung – in dringenden Fällen helfen z.B. der Krisendienst Psychiatrie (Tel. 0800‑6553000).
Im Folgenden stelle ich verschiedene Wege zur Therapieplatz-Suche vor – von Institutsambulanzen über Therapeut*innen-Suchportale bis hin zur Terminservicestelle, sowie Sonderwege wie Studentenberatung und Kostenerstattung.
Weg 1: Therapie über Institutsambulanzen (Ausbildungsinstitute)
Eine sehr empfehlenswerte Anlaufstelle sind die Ambulanzen der Psychotherapie-Ausbildungsinstitute. In München gibt es mehrere solcher Ambulanzen, sowohl mit psychodynamischer Ausrichtung (Analytische/Tiefenpsychologische Psychotherapie) als auch verhaltenstherapeutischer Orientierung.
Vorteile: Diese Ambulanzen verfügen über ein Netzwerk an Therapeut*innen sowie Therapeuti*innen in Ausbildung (unter Supervision von erfahrenen Psychotherapeutinnen). Es gibt Ansprechpartner, die die Vermittlung übernehmen, sodass bereits im Vorfeld auf eine passende Zuteilung geachtet wird. In einem Erstgespräch bzw. einer Beratungssitzung wird eine orientierende Diagnose erhoben und geprüft, welches Verfahren geeignet ist. „Schwarze Schafe“ filtert man sozusagen aus – die Institute sorgen für hohe Qualität ihres Netzwerks. Ein weiterer Vorteil: Gerade durch die große Zahl an Ausbildungstherapeut*innen kann es sein, dass man schneller einen Therapieplatz erhält als in einer Einzelpraxis. Alle diese Behandlungen erfolgen im Rahmen der Kassenleistung (die Institute sind offiziell zugelassen).
Nachteile: Auch hier gibt es Wartezeiten. Je nach Andrang muss man teils mehrere Wochen bis zum Erstgespräch einplanen. Die Abläufe sind formalisiert – meist ist zunächst ein schriftliches Anmeldeformular auszufüllen, danach wird man kontaktiert. Wenn jemand nicht geeignet für das angebotene Therapieverfahren erscheint, wird er/sie von der Ambulanz über alternative Möglichkeiten beraten und weiterverwiesen – d.h., man erhält im besten Fall eine Empfehlung, welche andere Stelle passen(der sein) könnte.
Psychodynamische Ambulanzen in München (analytisch/tiefenpsychologisch)
Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie München e.V.: Landsberger Str. 6, 80339 München, www.psychoanalyse-muenchen.de, Tel: 089 502 42 76 (Mi & Do 10-12 Uhr für Erw.). Ausfüllen und Zusenden eines Anmeldeformulars von der Website. Nach Sichtung erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung.
Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse e.V. (MAP): Rosenheimer Straße 1, 81667 München, www.psychoanalyse-map.de, Tel: 089 4019 202-0. Ausfüllen eines detaillierten Fragebogens (online über Portal oder per Post) ist Voraussetzung für eine Terminvergabe.
Ärztlich-Psychologischer Weiterbildungskreis (ÄPK) e.V. – Beratungsstelle (Trautenwolfstr. 3, aepk.de): Vermittlung freier Therapieplätze in Psychoanalyse/TP; sowohl ärztliche als auch psychologische Psychotherapeut*innen im Team. Telefonische Anmeldung erforderlich (häufig Anrufbeantworter mit Rückruf).
(Alle obigen Institute sind staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
Gemischte Ambulanz: KIRINUS CIP Ausbildungsambulanz (Nymphenburger Str. 148, kirinus.de): Ambulanz der CIP Akademie (KIRINUS Institut). Bietet Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Systemische Therapie an. Schnelle Terminvergabe für ein diagnostisches Erstgespräch wird angestrebt. .
Verhaltenstherapeutische Ambulanzen in München
AVM – Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation gGmbH, Kaiserstraße 14, 80801 München, www.psychotherapie-ambulanzen.de, Tel: 089 38 88 84 70 (Mo-Fr 10:30-11:30 & 15:30-16:30 Uhr): Telefonische Anfrage während der Sprechzeiten für ein ca. 20-30-minütiges Erstgespräch am Telefon. Keine Rückrufe möglich, Erreichbarkeit nur während der Sprechzeiten.
IFT Psychotherapeutische Ambulanz: Leopoldstr. 175, 80804 München, www.ift-ambulanz.de, Tel: 089 32 19 773–16 (Mo-Fr 9-12 & 14-18 Uhr): Telefonische Vereinbarung eines Erstgesprächs.
DGVT – Ausbildungszentrum München, Candidplatz 9, 81543 München (Umzug 08/2025), www.dgvt-muenchen.de, Tel: 0151 566 978 60 (Di 14-16 & Do 9-11 Uhr): Telefonische Anmeldung während der Sprechzeiten für ein kurzes Screening. Keine Anmeldung per E-Mail.
VFKV – Ausbildungsinstitut München gGmbH, Lindwurmstraße 117, 80337 München, www.vfkv.de, Tel: 089 4524166-50 (Mo, Mi, Do 10-12 Uhr): Telefonische Kontaktaufnahme während der Sprechzeiten zur Vereinbarung einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Bietet Einzel- und Gruppentherapie für Erwachsene sowie Kinder & Jugendliche an.
MUNIP – Münchner Universitäres Ausbildungsinstitut (LMU), Leopoldstr. 44, 80802 München, www.munip-ambulanz.de, Tel: 089 2180 72582: Telefonische Anmeldung für ein Vorgespräch, das von einer approbierten Psychotherapeutin des Fachdienstes geführt wird, bevor die eigentliche Therapie beginnt.
Wenn Sie sich unsicher sind, welches Verfahren für Sie passt oder Sie möglichst koordiniert vermittelt werden möchten, sind Institutsambulanzen ideal. Dort wird in einem ersten Schritt die Indikation geprüft und dann – sofern passend – ein Therapieplatz bei einer/m Therapeut*in angeboten. Beachten Sie die Wartezeit und planen Sie ein, das Anmeldeformular gründlich auszufüllen. Wenn die Wartezeit sehr lang oder Ihr Anliegen nicht in das Profil der Ambulanz passt, erhalten Sie zumindest Empfehlungen für andere Stellen.
Weg 2: Niedergelassene Psychotherapeut*innen direkt suchen
Der klassische Weg ist, selbständig eine/n niedergelassene/n Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung zu finden. Hierfür gibt es verschiedene Suchportale und Listen:
- Psychotherapeutenkammer-Suchdienst: Die Landespsychotherapeutenkammern bieten Online-Verzeichnisse an. Für Bayern z.B. kann man über den PTK-Suchdienst nach Postleitzahl approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen (für ärztliche Psychotherapeuten siehe Ärztekammer) finden. Diese offiziellen Listen zeigen i.d.R. Name, Adresse, Fachkunde (VT, TP, etc.) und Kontakt – meist Minimalinfos, aber ein guter Startpunkt für Adressen. Link
- Kassenärztliche Vereinigung (Online-Arztsuche): Über die KV-Seite (116117.de oder kvb.de) kann man gezielt nach Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung suchen. Die KV-Listen führen ausschließlich Therapeuten mit Kassensitz (keine reinen Privatpraxen). Man kann dort oft auch nach Bezirken/Entfernung filtern. Nachteil: Auch hier oft nur Grunddaten; ob ein Platz frei ist, muss erfragt werden. Link
- Therapie.de – Psychotherapeutensuche: Ein sehr bekanntes Portal mit umfangreichen Therapeutenprofilen. Hier findet man Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten sowie leider auch Heilpraktiker (was verwirrend sein kann, siehe Artikel hier). Wichtig: Filtern Sie als gesetzlich Versicherte*r unbedingt nach „GKV: Kassenzulassung“, um nur Therapeut*innen anzuzeigen, die direkt mit den Kassen abrechnen dürfen. (Optional kann man auch „Kostenerstattung“ einbeziehen, siehe unten.) Bei jedem Profil sieht man Telefon und oft E-Mail; manche Therapeuten haben ein Foto von sich bereitgestellt, bieten Online-Kalender oder Hinweise zur Verfügbarkeit.
- Weitere Online-Suchen: Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) hat ebenfalls eine Suchseite. All diese Tools ähneln sich – entscheidend ist weniger wo man sucht, sondern dass man viele potenzielle Kontakte sammelt. Link
Tipp: Notieren Sie sich eine Liste von Therapeuten, die in Frage kommen (ggf. 10–20 Kontakte). Dann gehen Sie aktiv in die Kontaktaufnahme:
- Telefonisch anfragen: Viele Praxen haben Telefonsprechzeiten oder Anrufbeantworter. Rufen Sie an und hinterlassen Sie eine Nachricht, falls niemand direkt erreichbar ist – nennen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und dass Sie gerne einen Termin für eine Sprechstunde möchten. Seien Sie möglichst gut erreichbar für Rückrufe. Leider haben die wenigsten Einzelpraxen ein Sekretariat; es kann also dauern, bis Sie jemanden erreichen. Geduld und Frustrationstoleranz sind nötig. Lassen Sie sich nicht entmutigen von vollen Anrufbeantwortern!
- Parallel mehrere Anfragen: Warten Sie nicht sequentiell ab, ob der/die Erste zurückruft. Kontaktieren Sie mehrere Therapeut*innen gleichzeitig. Sie sollten sich durchaus auf Wartelisten setzen lassen und auch ruhig bei mehreren gleichzeitig – so erhöhen Sie die Chancen, schneller dranzukommen. Sollten Sie dann von woanders einen Platz erhalten, sagen Sie bei den bitte auch wieder ab und lassen sich von der Warteliste streichen.
- Sprechstunde vs. Therapieplatz: Beachten Sie, dass ein freier Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde nicht automatisch bedeutet, dass die Praxis auch einen Therapieplatz frei hat. Oft ist es so, dass Therapeut*innen lediglich das Erstgespräch anbieten, um die Dringlichkeit einzuschätzen und Ihnen zu helfen – die eigentliche längerfristige Therapie können sie aber mangels Kapazität nicht übernehmen. Das heißt: Sie könnten nach der Sprechstunde evtl. erneut suchen müssen. Dennoch ist die Sprechstunde wichtig, denn Sie erhalten dort die offizielle Diagnose und oft auch eine Beratung, wie es weitergehen kann.
- Kassenzulassung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen kontaktierten Therapeut*innen eine Approbation und Kassenzulassung haben, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Bei Portalen wie therapie.de steht das im Profil (Filter „GKV“ nutzen). Vorsicht vor „Heilpraktikern für Psychotherapie“, die keine Approbation besitzen – diese dürfen zwar ebenfalls Psychotherapie anbieten, haben aber nicht den vollen staatlich geregelten Ausbildungsweg durchlaufen und können nicht direkt mit Krankenkassen abrechnen.
Die eigenständige Therapeut*innensuche erfordert etwas Eigeninitiative: recherchieren, anrufen, Nachrichten hinterlassen und nachfassen. Nutzen Sie offizielle Verzeichnisse und Portale und filtern Sie nach Ihren Bedürfnissen (Kassenleistung, Methode, ggf. Nähe zum Wohnort). Haben Sie einen langen Atem – viele Anrufe bleiben zuerst erfolglos oder man erhält Absagen („auf Monate ausgebucht“). Das ist normal im aktuellen Versorgungssystem. Bleiben Sie dran, führen Sie Protokoll über Ihre Kontakte (für sich und ggf. für die Krankenkasse als Nachweis) und nehmen Sie Hilfe an (z.B. von Beratungsstellen, siehe weiter unten), um die Zeit zu überbrücken.
Weg 3: Terminservicestelle (TSS) und KVB-Koordinationsstelle
Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen (TSS) wurde geschaffen, um Patientinnen und Patienten schnelleren Zugang zum System zu ermöglichen. Er ist telefonisch unter der bundesweiten Nummer 116 117 oder online über www.116117-termine.de erreichbar. Das Versprechen: Der TSS ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb kurzer Fristen Termine zu vermitteln. Für eine psychotherapeutische Sprechstunde muss innerhalb von vier Wochen ein Termin angeboten werden. Liegt bereits ein PTV-11-Formular mit einem dringenden Vermittlungscode vor, muss der TSS einen Termin für eine Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen oder für eine probatorische Sitzung innerhalb von vier Wochen vermitteln. Der große Vorbehalt: Dieser Weg ist oft ein zweischneidiges Schwert. Der TSS vermittelt in erster Linie einen Termin, aber nicht zwangsläufig einen dauerhaften Therapieplatz. Es kann passieren, dass man einen Termin für eine Sprechstunde oder sogar für eine Akutbehandlung (bis zu 12 Stunden) bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten erhält, diese oder dieser aber danach keine Kapazitäten für eine anschließende Langzeittherapie hat.Dies kann zu großer Frustration führen, da man nach einer kurzen Behandlungsphase wieder am Anfang der Suche steht. Zudem hat man keine Wahlmöglichkeit; der TSS weist eine Praxis im Umkreis zu, die freie Kapazitäten gemeldet hat. Strategische Nutzung: Der TSS ist ein exzellentes Werkzeug, um schnell und unkompliziert den ersten, obligatorischen Schritt zu absolvieren: die psychotherapeutische Sprechstunde und den Erhalt des PTV-11-Formulars. Für die Suche nach einem langfristigen Therapieplatz ist dieser Weg jedoch mit Vorsicht zu genießen.
Weg 4: Beratungsstellen und spezielle Anlaufstellen
Neben den klassischen Wegen gibt es in München einige weitere Angebote, die Betroffenen Hilfe bieten – sei es zur Überbrückung der Wartezeit, zur Orientierung oder für bestimmte Personengruppen.
Weg 5: Die Hausarztpraxis
Obwohl für die Therapiesuche keine Überweisung nötig ist, kann der Gang zur Hausärztin oder zum Hausarzt ein sinnvoller erster Schritt sein. Hausärztinnen und Hausärzte haben oft einen guten Überblick über die Versorgungslage vor Ort und kennen Fachkolleginnen und -kollegen, die sie empfehlen können. Manchmal können sie eine Liste mit Praxen aushändigen. Da für den späteren Therapieantrag ohnehin der Konsiliarbericht von einer Ärztin oder einem Arzt benötigt wird, kann die frühzeitige Einbindung die Abläufe beschleunigen.
Weg 6: Psychosoziale Beratung für Studierende (Studentenwerk)
Als Student*in in München können Sie die Psychotherapeutische und Psychosoziale Beratung des Studierendenwerks München Oberbayern in Anspruch nehmen. Diese Einrichtung bietet kostenlose Beratungsgespräche (durch Psycholog*innen/Psychotherapeut*innen) exklusiv für Studierende an. Link
Was wird angeboten? In der Regel bekommen Sie ca. drei Einzelgespräche à 50 Minuten. Man kann auch anonym beraten werden, es werden keine Krankenkassendaten benötigt. In diesen Gesprächen können Sie über Studienprobleme, persönliche Krisen, psychische Belastungen usw. sprechen. Die Berater*innen hören zu, helfen bei der Problembewältigung und versuchen, Sie zu stabilisieren. Wichtig: Sie erhalten auch eine fachliche Einschätzung, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Falls ja, wird man Sie gezielt beraten, wie und wo Sie möglichst schnell weiterführende Hilfe bekommen, z.B. eine ambulante Psychotherapie. Praktisch kann die Beratungsstelle also dabei helfen, den nächsten Schritt (Therapiesuche) zu planen, und vielleicht überbrückt sie die Wartezeit mit Unterstützungsgesprächen.
Erreichbarkeit: Die Hauptberatungsstelle befindet sich im Olympiadorf (Helene-Mayer-Ring 9). Termine werden nur nach Vereinbarung gemacht – telefonisch unter 089/38196-1202 (Mo, Di, Do, Fr 9–12 Uhr). Die Wartezeit auf ein Erstgespräch beträgt aktuell ca. 3 Wochen. Für Studierende, die den Semesterbeitrag gezahlt haben, ist das Angebot kostenlos.
Vorteil: Niedrigschwellig und schnell erreichbar. Und: Die Beratung unterliegt der Verschwiegenheit, Ihre Hochschule oder Krankenkasse erfährt nichts davon. Es werden übrigens auch Beratungen in Englisch angeboten (neben Deutsch).
Spezielle Einrichtungen in München (Frauen, Trauma, etc.)
- FrauenTherapieZentrum (FTZ) München (ftz-muenchen.de): Das FTZ ist ein gemeinnütziges Zentrum, das Frauen mit psychischen Erkrankungen oder in Lebenskrisen unterstützt . Es richtet sich z.B. an Frauen mit Depressionen, Suchtproblemen, Trauma-Folgen, alleinerziehende Mütter, Frauen mit Gewalterfahrung etc. Das FTZ bietet umfangreiche Beratung und Begleitung an – von psychosozialer Beratung über psychoonkologische Beratung (bei Krebsdiagnose) bis hin zu einem sozialpsychiatrischen Dienst und betreutem Wohnen. Keine klassische Psychotherapieambulanz, aber Expertinnen, die helfen können, die passende Unterstützung zu finden. Für Frauen in seelischen Notlagen lohnt es sich, dort anzurufen. (Web: ftz-muenchen.de)
- TraumaHilfeZentrum München (THZM): Eine Anlaufstelle für Menschen, die an den Folgen traumatischer Erfahrungen leiden. Das THZM bietet spezialisierte Beratung und Stabilisierung an, z.B. durch geschulte Trauma-Fachberater*innen, Stabilisierungsgruppen und Informationsangebote. Wichtig: Das THZM selbst bietet keine langfristige Traumatherapie an, aber es hilft Betroffenen, wieder Stabilität und Sicherheit zu gewinnen. Es informiert über qualifizierte Traumatherapeut*innen und geeignete Einrichtungen – somit kann es bei der Suche nach einer passenden Traumatherapie unterstützen. Für akute Krisen wird auch hier auf den Krisendienst verwiesen.
- Weitere Beratungsstellen: München hat zudem allgemeine psychosoziale Beratungsstellen, z.B. von Caritas, Diakonie, Pro Familia etc., je nach Problemlage (Familienberatung, Suchtberatung, Lebenskrisen). Diese bieten zwar keine Psychotherapien, können aber niedrigschwellige Gespräche und Hilfestellung bei der Vermittlung geben. Auch Sozialpsychiatrische Dienste (beim Gesundheitsamt) begleiten Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im Alltag und wissen über Therapieangebote Bescheid. Im Zweifel lohnt sich ein Anruf bei solchen Stellen – sie kennen die regionale Versorgungslandschaft oft gut.
Nutzen Sie solche spezialisierten Angebote, wenn sie zu Ihrer Situation passen. Sie ersetzen zwar keine Kassenpsychotherapie, aber sie können überbrücken, beraten und gezielt weiterhelfen. Gerade Studierende sollten das kostenlose Beratungsangebot wahrnehmen, anstatt monatelang allein zu kämpfen. Und z.B. traumatisierte Menschen können beim THZM lernen, mit Symptomen umzugehen, während sie auf einen Therapieplatz warten.
Weg 5: Privat finanzierte Therapie & Kostenerstattung
Trotz aller genannten Wege kann es passieren, dass man innerhalb angemessener Zeit (z.B. 3-6 Monate) keinen Therapieplatz findet. In so einem Fall gibt es die Möglichkeit, auf eigene Faust eine/n Therapeut*in ohne Kassenzulassung (Privatpraxis) aufzusuchen und die Kosten bei der Krankenkasse zurückzufordern – das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Hier die wichtigsten Punkte dazu:
Rechtlicher Hintergrund (§13 Abs.3 SGB V): Gesetzliche Kassen sind verpflichtet, eine ausreichende und zeitnahe Versorgung sicherzustellen. Gelingt es ihnen nicht – d.h. es liegt ein „Systemversagen“ vor –, dann haben Versicherte das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Krankenkasse muss dann die Kosten erstatten. Konkret: Wenn alle kassenzugelassenen Therapien nur mit unzumutbarer Wartezeit verfügbar sind, dürfen Sie eine Privattherapie anfangen.
Nachweispflicht des Patienten: In der Praxis müssen Sie belegen, dass Sie sich intensiv um einen Platz bemüht haben – ohne Erfolg. Üblich ist, Nachweise von mindestens 5 abtelefonierten Praxen vorzulegen (Name, Datum, Ergebnis: „nichts frei“ oder Wartezeit X Monate). Es ist hilfreich, zusätzlich zu zeigen, dass auch die Terminservicestelle keinen zeitnahen Platz vermitteln konnte (Protokoll oder Schreiben der TSS). Manche Kassen verlangen inzwischen explizit den Nachweis, dass die TSS mehrfach (z.B. 5-mal) keinen Termin bieten konnte – informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über deren Vorgaben. Führen Sie deshalb Buch über alle Kontaktversuche (Telefonliste etc.).
Vor Beginn der Privattherapie: Seit 2017 muss man, bevor man eine neue Therapie beginnt (auch im Kostenerstattungsfall), eine Psychotherapeutische Sprechstunde absolviert haben. Das heißt, Sie sollten zumindest eine Erstdiagnostik bei irgendeinem Kassentherapeuten oder in einer Ambulanz gemacht haben (dort erhalten Sie das Formular PTV11 mit vorläufiger Diagnose und Empfehlung). Falls Sie in den letzten 12 Monaten stationär in Behandlung waren, gilt eine Ausnahme. In der Regel haben Sie diese Sprechstunde aber ohnehin schon hinter sich, wenn Sie all die obigen Wege probiert haben.
Therapeut*innen-Suche (privat): Über therapie.de können Sie den Filter „GKV: Kostenerstattung“ wählen, um approbierte Therapeut*innen ohne Kassensitz zu. Wichtig: Diese Personen haben zwar keine Kassenzulassung, sind aber voll ausgebildete Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeuten – qualitativ gleichwertig zu Kassentherapeuten. (Heilpraktiker sollte man nur im Notfall in Betracht ziehen. Lieber approbierte Kräfte wählen, die nur formal keinen Kassensitz haben.) Fragen Sie vorab nach, ob der/die Therapeut*in bereit ist, im Kostenerstattungsverfahren zu arbeiten – viele kennen sich damit aus.
Antragstellung: Bevor die Kasse zahlt, müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dazu schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie keinen Platz bei Vertragspsychotherapeuten finden konnten und daher eine Privatbehandlung beginnen möchten. Legen Sie Ihr Anrufprotokoll der Praxen bei und ggf. die Nachweise der TSS. Bitten Sie um Zusage der Kostenübernahme gemäß §13(3) SGB V. Optimal ist, wenn Sie vom Psychotherapeut der Sprechstunde eine Art Dringlichkeitsbescheinigung haben (Attest vom Arzt oder Bericht aus Sprechstunde, der bescheinigt, dass eine sofortige Behandlung nötig ist, um Verschlimmerung zu verhindern). Auch der/die private Therapeut*in kann ein Schreiben aufsetzen, warum die Behandlung sofort erforderlich ist.
Entscheidung der Kasse: Leider gibt es keinen klaren Rechtsanspruch auf Bewilligung im Einzelfall – die Kasse entscheidet nach eigenem Ermessen innerhalb des Rahmens. In den letzten Jahren lehnen Kassen viele Anträge zuerst ab. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen: Sie können Widerspruch einlegen. Oft lenken Kassen nach einem gut begründeten Widerspruch oder mit Unterstützung der Psychotherapeutenkammer doch ein. Wichtig ist, alle geforderten Nachweise zu erbringen, damit Ihr Antrag nicht wegen Formfehlern abgelehnt wird. Holen Sie sich Rat – etwa bei Ihrer Landespsychotherapeutenkammer, die Merkblätter zum Kostenerstattungsverfahren hat, oder bei Patientenberatungsstellen.
Finanzielles: Wenn die Kasse zustimmt, übernimmt sie die Kosten ähnlich wie bei einer normalen Therapie (der Therapeut rechnet dann meist analog dem Kassensatz ab, direkt mit Ihnen oder der Kasse). Ohne Zusage müssten Sie die Sitzungen erstmal selbst bezahlen. Die Honorare in Privatpraxen sind oft etwas höher als Kassensätze; pro 50 Minuten können ~100 € anfallen (variiert). Manche Kassen erstatten auch, wenn sie eigentlich nicht „offiziell“ zugestimmt haben, zumindest teilweise – riskant ist es aber. Daher möglichst erst Therapie beginnen, wenn Sie eine schriftliche Kostenzusage haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen.
Das Kostenerstattungsverfahren ist eine Notlösung, aber ein wichtiges Druckmittel. Gesetzlich Versicherte haben theoretisch ein Anrecht auf zeitnahe Therapie. Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie nachweislich überall abgewiesen wurden. Es erfordert einiges an Bürokratie und Durchhaltevermögen, doch es entstehen Ihnen dadurch keine qualitativen Nachteile – im Gegenteil, Sie bekommen dieselbe Therapie bei gleichermaßen qualifizierten Therapeuten. Viele Kassen versuchen dennoch abzulehnen (weil es für sie teurer ist); lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Notfalls ziehen Sie eine*n Patientenberater*in oder Anwält*in hinzu. Einige Patienten konnten so doch relativ zügig in Therapie kommen, als alle anderen Wege versagt hatten.
Zum Schluss: Die Suche nach einem Therapieplatz in München kann frustrierend sein – aber geben Sie nicht auf! Es lohnt sich, aktiv zu werden und verschiedene Wege parallel zu verfolgen. Nutzen Sie die Institutsambulanzen für eine koordinierte Vermittlung, durchforsten Sie die Therapeutendatenbanken und rufen Sie mutig an. Greifen Sie auf Beratungsstellen zurück, um die Wartezeit zu überbrücken. Im Notfall kämpfen Sie für eine Kostenerstattung. Jeder dieser Schritte bringt Sie Ihrem Ziel näher. Und bedenken Sie: Sie sind nicht allein mit dem Problem. Psychotherapieplätze sind begehrt, aber mit Systematik und Unterstützung werden Sie den passenden Weg finden, um die Hilfe zu bekommen, die Sie brauchen. Viel Erfolg dabei!