Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Solche Erkrankungen können das Erleben, Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und führen oft zu Leid, Angst, Unsicherheit und einer verminderten Lebensqualität. Eine Psychotherapie wird empfohlen, wenn diese psychischen Probleme zu Krankheitssymptomen führen und den Alltag erheblich beeinträchtigen.
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Alle psychotherapeutischen Behandlungen basieren auf persönlichen Gesprächen, die durch spezifische Methoden und Techniken ergänzt werden. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Der Erfolg der Therapie hängt wesentlich von einer vertrauensvollen Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn ab. Ebenso wichtig ist, dass das gewählte Therapieverfahren den Erwartungen der PatientIn entspricht. In einem geschützten Rahmen können PatientInnen ihre Erlebnisse, Verhaltensweisen und Beziehungserfahrungen besprechen, reflektieren und erleben.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Psychotherapie. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung, die ohne Überweisung und nur mit Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden kann. Ein Wechsel der Krankenversicherung sollte dem TherapeutIn zeitnah mitgeteilt werden. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird gemeinsam geklärt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme passend ist. Paar-, Lebens- oder Sexualberatung wird nicht als Psychotherapie betrachtet und somit nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Solche Beratungen können jedoch oft kostenfrei in speziellen Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.
Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn der Therapie finden probatorische Sitzungen statt, um zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn aufgebaut werden kann. In diesen Sitzungen wird die Vorgehensweise der Therapie erklärt, und Therapieziele, Behandlungsplan sowie die voraussichtliche Dauer der Therapie werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Wenn sich beide Parteien für die Therapie entscheiden, stellt die PatientIn einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft den Antrag und teilt der Versicherten das Ergebnis mit.
Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören:
- Psychologische PsychotherapeutInnen
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
- Psychotherapeutisch tätige ÄrztInnen
Diese Fachkräfte müssen über eine Kassenzulassung verfügen, um psychotherapeutische Leistungen abrechnen zu können. Im Gegensatz zu HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, deren Qualifikationen stark variieren können, haben diese TherapeutInnen eine umfassende und standardisierte Ausbildung durchlaufen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung kann in manchen Fällen auch eine medikamentöse Therapie sinnvoll sein, die ausschließlich von ÄrztInnen durchgeführt werden darf.